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Auf dieser Seite erhalten Sie eine interaktive Übersicht über die finanziellen Hilfsmaßnahmen, die sowohl der Bund als auch die Bundesländer im Zuge der COVID–19–Pandemie getätigt haben. Erfasst sind jene Hilfsmaßnahmen, die vom 1. März 2020 bis zum Stichtag 30. September 2020 implementiert wurden. Ersichtlich sind: das geplante Gesamtvolumen sowie die bis Ende Juni 2020 beziehungsweise bis Ende September 2020 tatsächlich getätigten finanziellen Hilfsleistungen.

Unter „finanziellen Hilfsmaßnahmen“ sind geldwerte Leistungen zu verstehen – wie Zuschüsse, Sachleistungen, Haftungen, Garantien und Darlehen. Ebenfalls erfasst wurden Mindereinnahmen der öffentlichen Hand – etwa Einnahmenverzichte. Dargestellt werden die Maßnahmen nach verschiedenen Leistungsbereichen, zum Beispiel „Arbeitsmarkt“ und „Bildung“. Unter „keine Beschränkung“ finden Sie Leistungen, die keinem spezifischen Bereich zuordenbar sind.

Zum Download: Bericht: COVID–19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen


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